Grillverbot in Berlin

In Berlin ist das Grillen in öffentlichen Grünanlagen grundsätzlich verboten. Erlaubt ist es nur auf den vom Senat und den Bezirksämtern eigens ausgewiesenen Flächen. Hinzu kommen bezirksweite Verbote, saisonale Sperrungen und witterungsbedingte Einschränkungen, die sich kurzfristig ändern können. Der folgende Überblick bündelt den aktuellen Stand.

Gesetzliche Grundlage

Maßgeblich ist das Berliner Grünanlagengesetz (GrünanlG) vom 24. November 1997. Nach § 6 ist das Grillen in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen untersagt, soweit nicht bestimmte Flächen ausdrücklich zur Nutzung freigegeben sind. Die Freigabe erfolgt durch die jeweils zuständige Senatsverwaltung oder das Bezirksamt; sie ist in der Regel durch Beschilderung vor Ort kenntlich gemacht.

Bezirksweite Grillverbote

Zwei Bezirke beziehungsweise Grünflächen haben das Grillen flächendeckend untersagt:

Bezirk Treptow-Köpenick: Wegfall aller Grillplätze

In Treptow-Köpenick gibt es nach Angaben des Bezirksamts aktuell keinen offiziellen Grillplatz mehr (Stand: 06/2026). Die ehemals freigegebenen Standorte wurden in den vergangenen Jahren schrittweise geschlossen:

Das Bezirksamt führt als Begründung anhaltende Probleme mit Vermüllung, Vegetationsschäden und Verstößen gegen die Verhaltensregeln an.

Aktuelle Sperrungen

Witterungsbedingte Einschränkungen

Auch außerhalb formaler Verbote ist das Grillen bei längerer Trockenheit faktisch unzulässig. Die Senatsverwaltung weist darauf hin, dass sich das Grillen in solchen Phasen aus Brandschutzgründen „von ganz allein verbietet". In den vergangenen Jahren haben die Berliner Forsten mehrfach temporäre Allgemeinverfügungen mit erhöhter Waldbrandwarnstufe erlassen, die Grill- und Lagerfeuer in und am Rand von Waldflächen untersagen.

Was außerdem verboten ist

Bußgelder

Verstöße gegen das Grillverbot in öffentlichen Grünanlagen können nach der Bußgeldkatalog-Verordnung des Landes Berlin mit Geldbußen geahndet werden. Die Höhe variiert nach Schwere und Wiederholungshäufigkeit. Bei Brandgefahr oder Sachschäden können straf- und ordnungsrechtliche Konsequenzen hinzukommen.

Quellen: Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt; Bezirksämter Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg und Treptow-Köpenick; Berliner Grünanlagengesetz (GrünanlG); Bußgeldkatalog-Verordnung des Landes Berlin. Maßgeblich sind jeweils die tagesaktuellen Hinweise auf berlin.de und die Beschilderung vor Ort. Die Angaben sind unverbindlich.