Der Görlitzer Park im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg gehört zu den drei Standorten im Bezirk, an denen das Grillen in öffentlichen Grünanlagen ausnahmsweise erlaubt ist. Maßgeblich sind die vom Bezirksamt ausgewiesenen Flächen sowie die Verhaltensregeln des Berliner Grünanlagengesetzes.
Lage der ausgewiesenen Grillfläche
Der Park umfasst rund 14 Hektar und wird im Norden durch die Skalitzer Straße, im Süden durch die Wiener Straße begrenzt. Das Bezirksamt hat eine Grillfläche im westlichen Parkbereich freigegeben, gelegen zwischen Kunstrasensportplatz und Rodelhügel. Auf allen anderen Wiesen, Rasenflächen und Wegen des Parks ist das Grillen nicht gestattet. Die genaue Abgrenzung ist vor Ort durch Beschilderung markiert.
Regeln auf den Grillwiesen
- Nur mit mitgebrachtem, mobilem Standgrill. Holzkohle darf nicht direkt auf dem Rasen oder Boden entzündet werden.
- Holzkohle- und Gasgrills sind zulässig. Einweggrills auf dem Rasen sind wegen der Brandgefahr nicht erlaubt.
- Glut nach dem Grillen vollständig mit Wasser ablöschen.
- Abfälle in die bereitgestellten Behälter werfen oder mitnehmen.
- Bei längerer Trockenheit ist das Grillen aus Brandschutzgründen auch auf den ausgewiesenen Wiesen untersagt – auch ohne ausdrückliche Anordnung.
Reservierung und Saison
Für die Grillwiesen im Görlitzer Park ist keine Reservierung erforderlich – im Unterschied zur Grillwiese am Neuen Hain im Volkspark Friedrichshain, wo seit 2025 eine verpflichtende Online-Buchung über neuer-hain.de gilt. Die Grillsaison läuft in Friedrichshain-Kreuzberg jährlich bis Ende Oktober.
Anreise
Der Park ist mit dem öffentlichen Nahverkehr gut erschlossen:
- U1 / U3 Görlitzer Bahnhof: direkter Parkeingang an der Skalitzer Straße
- Bus M29: Haltestelle Görlitzer Bahnhof
- Fahrrad: Anbindung über den Landwehrkanal-Radweg; Stellplätze an den Parkeingängen
Verstöße und Bußgelder
Das Grillen außerhalb der ausgewiesenen Flächen sowie Verstöße gegen die Verhaltensregeln können vom Ordnungsamt mit Bußgeldern geahndet werden. Die Höhe richtet sich nach der Bußgeldkatalog-Verordnung des Landes Berlin.
Quellen: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg (Pressemitteilungen vom 5. Juni 2026 sowie zur Grillsaison 2025); Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt; Berliner Grünanlagengesetz (GrünanlG). Maßgeblich sind die Hinweise und die Beschilderung vor Ort. Weitere Informationen unter berlin.de.